AGBs

1. Allgemeine Vertragsbestimmungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen der Ausstattungsmerkmale des Mietobjektes in Prospekten und Webseiten bleiben vorbehalten, sofern sie nicht schriftlich zugesichert sind.

Buchungsanfragen sind für beide Vertragsparteien unverbindlich.

Die Anmeldung des Mieters hat schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erfolgen. An dieses Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ist der Mieter für die Dauer von 3 Tagen bei kurzfristigen Anfragen ( bis 4 Wochen ) und 7 Tagen bei langfristigen Anfragen ab Eingang beim Vermieter gebunden. Der Vertrag kommt endgültig erst durch die Bestätigung des Vermieters per Telefax oder E-Mail zustande und wenn dem Vermieter die vollständige Adresse und die Telefonnummer des Mieters vorliegt. Sollte dem Vermieter keine Adresse vorliegen, so wird er -per E-Mail- die notwendigen Informationen anfordern.

Der Vermieter hat die Möglichkeit, vom Angebot der Vermietung zurückzutreten, wenn innerhalb von 24 Stunden noch keine Rückmeldung mit vollständiger Adresse erfolgt ist.

Mündliche Auskünfte oder Reservierungen sind für beide Seiten unverbindlich.

 

Preise, Zahlungen, Fälligkeiten

Es gelten die Mietpreise in der Preisliste unserer Homepage www.dashausamwald.de. Bei den Preisangaben handelt es sich um Bruttopreise. Die Mehrwertsteuer ist auf der Abschlußrechnung ausweisbar.

Der Mieter hat die Anzahlung In Höhe von ca. 20 % des Mietpreises binnen 7 Werktagen nach Eingang der Buchungsbestätigung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto des Vermieters zu zahlen.

Bei kurzfristigen Vertragsabschlüssen unter einem Monat vor Anreisetag hat der Mieter den vollen Vertragspreis plus Kaution unverzüglich an den Vermieter zu zahlen oder den vollen Mietpreis plus Kaution bei Hausübernahme zu zahlen.

 

Leistungen des Vermieters

Der Mietpreis schließt folgende Leistungen des Vermieters ein:

  • Überlassung des Mietobjekts zur Nutzung während der vereinbarten Mietdauer
  • Beheizung des Gebäudes
  • Überlassung der Sauna zur kostenlosen Nutzung
  • Mitnutzung des Poolgeländes im Nachbargrundstück ( Sauerthaler Hof )
  • Die zur Verfügungstellung eines Garagenplatzes und/oder eines Stellplatzes
  • Die zur Verfügungstellung der im oberen Grundstücksbereich gelegenen Hütte 

 

Belegung des Ferienhauses, Untervermietung

Die Belegung des Ferienhauses und der Zimmer ist nur mit der Anzahl der Personen gestatten, die im Mietvertrag festgelegt sind. Unbenommen sind dabei der kurzfristige Besuch ( ohne Übernachtung ) von Gästen des Mieters.

Die gänzliche oder teilweise Untervermietung des Ferienhauses ist nicht gestattet.

Der Mieter ist, sofern nicht vom Vermieter schriftlich zugesichert, während der Mietdauer berechtigt, zwei motorbetriebene Fahrzeuge auf dem Ferienhausgelände der Vermieters, und zwar auf den Ihm zugewiesene 2 Parkfläche, abzustellen. Das Abstellen motorbetriebener Fahrzeuge außerhalb der dem Mieter zugewiesenen Plätze ( z.B. Wege, Grünfläche ) ist generell untersagt. Ebenso ist generell untersagt, Lastkraftwagen, Anhänger und Wohnmobile auf das Ferienhausgelände zu verbringen. Der Mieter steht dafür ein, dass seine Gäste diese Bestimmungen einhalten.

 

Ankunft und Abreise, Schlüsselübergabe

Das Mietobjekt kann am Tag des Mietbeginns ab 15:00 h bzw. nach Absprache übernommen werden. Da die meisten unserer Gäste eine längere Anreise zu bewältigen haben, gibt es keinen festen Zeitpunkt zur Übernahme des Hauses. Wichtig: Bitte schließen Sie abends das Eingangstor zum Grundstück.

Der Hausschlüssel befindet sich im Schlüsselkasten an der Eingangstür und kann mit einem "Code" entnommen werden.

Bei Ankunft ist das Haus gereinigt und die Betten sind bezogen, sodass die Gäste gleich das/ die Zimmer beziehen können. In der Küche liegt das Übernahmeprotokoll, in dem die Zählerstände von Wasser und Strom eingetragen sind. Bitte händigen Sie das Protokoll unterschrieben der Hausverwalterin aus.

Die Rückgabe des vollständig geräumten Mietobjektes und der vom Vermieter dem Mieter übergebenen Schlüssel erfolgt am Abreisetag ab 8:00 h und spätestens bis 9:00 h. Die Rückgabe zu einer anderen Uhrzeit bedarf der besonderen Absprache mit der Hausverwaltung.

Der Mieter hat bei Übergabe das Geschirr sauber, den Geschirrspüler geräumt, den Abfall entsorgt und das Haus aufgeräumt zu hinterlassen.

Sollte der Mietvertrag vorsehen " Wasser und Strom nach Zähler ", werden am Abreisetag die Zählerstände durch die Hausverwaltung abgelesen und im Übernahmeprotokoll eingetragen.

Die Mieter verpflichten sich, ca. 10 Tage vor Anreise mit der Hausverwaltung ( Frau Perabo, Tel: 06726 14 39 / morgens oder abends,  Kontakt aufzunehmen , um die Hausübernahme am Anreisetag zu besprechen .

Die unten genannte Telefonnummer für Gäste aus dem Ausland:

0049 6726 14 39.

 

 

Sorgfaltspflichten des Mieters

Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobilar und Gebrauchsgegenstände, den Saunabereich, die Hütte im oberen Grundstücksbereich und die ihm zugewiesenen Stellplätze allein zu nutzen.

Ihm steht ferner das Recht zu, die Gemeinschaftfächen im unteren Grundstücksbereich (  Kfz- Stellplatz, Poolbereich des angrenzenden Ferienhauses "Sauerthaler Hof" ) gemeinsam mit Mietern des "Sauerthaler Hofes" zu benutzen.

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen mit großer Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung ( auch Hunde ) und seiner Gäste entstandenen Schaden an der Mietsache oder Gemeinschaftseinrichtungen zu ersetzen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Vorgaben der jeweiligen Gemeinde hinsichtlich der Mülltrennung zu beachten und einzuhalten. Das Rauchen innerhalb des vermieteten Ferienhauses, auch im Kellerbereich ( Sauna ) ist untersagt.

Die Hausordnung und die ortsüblichen Ruhezeiten sind vom Mieter einzuhalten.

 

Rücktritt vom Vertrag

Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Vermieter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die sich nach der Höhe des vereinbarten Mietzinses unter Abzug des Wertes für ersparte Aufwendungen sowie durch anderweitige Vermietung des Mietobjektes ermittelt.

Zwischen den Parteien wird eine Pauschalierung des Entschädigungsanspruches wie folgt vereinbart:

 

 

  • Stornierung bis   90 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises
  • Stornierung bis   50 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
  • Stornierung bis   30 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
  • Stornierung ab dem 27.Tag vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises

Der Vermieter bemüht sich, Ersatz für die Stornierung zu bekommen. Sollte Ersatz gefunden werden,wird statt 100% der Miete bei Sornierung nur 20% des Mietpreises fällig.

Covid- 19: Sollte zum Zeitpunkt der vereinbarten Anreise vorübergehend wg. gestiegener Infektionen ein Beherbergungsverbot bestehen, sind die Gäste aus der Verpflichtung zur Anreise und damit zur Zahlung der Miete entbunden. Bereits gezahlte Mieten werden dem Mieter zurückvergütet.

Der Vermieter rät dem Mieter, zusammen mit der Buchung eine Reisekosten- rücktrittsversicherung abzuschließen.

 

Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Vertragsdurchführung in Folge nach Vertragsabschluss durch nicht vorraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Insoweit gilt § 651 BGB entsprechend.

 

Haftung

Für alle  gegen den Vermieter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt.

Der Mieter ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermelden oder gering zu halten. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, ist der Mieter verpflichtet, diese an Ort und Stelle der Verwaltung unverzüglich mitzuteilen und Abhilfe zu verlagen.

Das Begehen des Grundstücks im Aussenbereich des Hauses einschließlich des Poolgeländes, sowie die Nutzung und Begehung des Saunabereiches  inklusive des Kellertreppenbereiches erfolgt auf eigene Haftung. Der Vermieter weist insbesondere auf die enge Kellertreppe und die grosse Treppe zur Hütte hin. Kinder bedürfen hier, im Saunabereich und im Poolbereich der besonderen Beachtung und Aufmerksamkeit durch die Eltern.

Bis Fertigstellung des Teichbereiches im Jahr 2021 liegt der Zugang und Aufenthalt dorthin im Verantwortungsbereich der Gäste.